LÜFTUNGSTECHNIK

L Ü F T U N G S T E C H N I K

  • Prüfsachverständiger für die Prüfung technischer Anlagen auf Basis der Muster-Prüfgrundsätze und der Muster-Prüfverordnung für Lüftungsanlagen, maschinelle Rauch- & Wärmeabzugsanlagen sowie natürliche Rauch- & Wärmeanzugsanlagen
  • Prüfung von Entwurfs- &  Ausführungsplanungen für die Lüftungstechnik sowie maschinelle & natürliche Rauch- & Wärmeabzugsanlagen unter Beachtung der Einhaltung der bauaufsichtlichen Anforderungen, der MVVTB, des Brandschutznachweises / Brandschutzkonzept und des Berichtes des Prüfingenieurs für Brandschutz
  • Prüfung von lüftungstechnischen Sanierungskonzepten unter Einhaltung der bauaufsichtlichen Anforderungen
  • Erarbeitung von Stellungnahmen für die Lüftungs- und Kältetechnik hinsichtlich der besonderen Anforderungen für:

    a) natürliche und maschinelle Lüftungs- bzw. Notlüftungssysteme für Kältemaschinenräume, die mit dem Kältemittel der A2L-Gruppe (z.B. R 1234 ze) betrieben werden
    b) Einsatz von EFSR-Sprinkler in Kühlräumen und/oder Hochregallagern in Verbindung mit deren Abschaltung im Brandfall